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Rechenschaftspflicht

Die Rechenschaftspflicht im Rechtsverfahren

Art. 5 Abs. 2 DSGVO verpflichtet jeden datenschutzrechtlich Verantwortlichen, die Grundsätze der Datenverarbeitung nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO einzuhalten und nachweisen zu können. Dieser als 'Rechenschaftspflicht' bekannten Pflicht wird oft nicht genug Beachtung geschenkt. Sie erfordert umfangreiche Dokumentation, die von Verarbeitungsverzeichnissen bis hin zu technisch-organisatorischen Maßnahmen reicht. Die Rechenschaftspflicht betrifft nicht nur die Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern hat auch Auswirkungen auf Betroffenenrechte, wie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt (BVerwG, Urt. v. 02.03.2022 – 6 C 7.20). Es unterstreicht die Beweislast des Verantwortlichen für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze. Diese Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Datenverarbeitung und den Umgang mit Betroffenenanfragen detailliert zu dokumentieren, um Datenschutzkonformität nachzuweisen

TMWP Helpdesk 8. August 2023
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Grenzen des Missbrauchs des Auskunftsrechts
Auskunftsersuchen des Betroffenen